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KLASSE 6 · LERNWISSEN

Attribute und Adverbialbestimmungen – Grundprinzipien

So funktioniert es

Attribute sind Satzgliedteile, die ein Nomen näher bestimmen (z.B. Adjektivattribut, Genitivattribut, Präpositionalattribut). Adverbialbestimmungen (Adverbiale) sind selbstständige Satzglieder, die Umstände wie Ort, Zeit, Grund oder Art und Weise angeben. Attribute stehen meist direkt beim Nomen, Adverbiale sind meist verschiebbar und beziehen sich auf das Verb oder den ganzen Satz. Beide können aus verschiedenen Wortarten oder Wortgruppen bestehen. Die Unterscheidung ist wichtig für das Verständnis und die Analyse von Sätzen.

Merke
Attribute bestimmen ein Nomen näher und sind Teil des Satzglieds; Adverbialbestimmungen sind eigenständige Satzglieder, die Umstände (wie Ort, Zeit, Grund, Art und Weise) angeben.

Ein Beispiel

Welcher Teil des Satzes ist ein Attribut? ‹Der flinke Hund läuft schnell.›

‹flinke› ist ein Attribut, weil es das Nomen ‹Hund› näher beschreibt. Es steht direkt beim Nomen und ist Teil des Subjekts.

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